Kanton Zürich:
revidiertes Submissionsrecht ab 1. Oktober 2023

Im Kanton Zürich tritt per 1. Oktober 2023 das revidierte Submissionsrecht in Kraft. Der diesbezügliche Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zürich vom 28. Juni 2023 wurde heute publiziert.

Für Ausschreibungen ab dem 1. Oktober 2023 werden somit im Kanton Zürich neu folgende Rechtsgrundlagen massgebend sein:

  • Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 20. März 2023 (BeiG IVöB; LS 720.1);
  • Submissionsverordnung vom 28. Juni 2023 (SVO; LS 720.11);
  • Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019.

Für die allgemeinen Neuerungen, welche aufgrund der revidierten IVöB von den Vergabestellen zu beachten sind, verweisen wir auf unsere bisherigen Beiträge in der Serie zur IVöB-Revision. Über die Details und Besonderheiten der Umsetzung im Kanton Zürich berichten wir in den kommenden Wochen.