Aktualisierte Vorlagen und Merkblätter im Kanton Zürich

Im Hinblick auf das Inkrafttreten des revidierten Submissionsrechts am 1. Oktober 2023 im Kanton Zürich hat die kantonale Verwaltung die bisherigen Vorlagen und Merkblätter auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen aktualisiert und angepasst. Diese können hier (https://www.zh.ch/de/politik-staat/kanton/kantonale-verwaltung/beschaffung-einkaeufe/hilfsmittel-beratung.html#320823025) abgerufen werden.

Ergänzend zu diesen Unterlagen des Kantons Zürich sind auf TRIAS (https://www.trias.swiss) – dem Leitfaden für öffentliche Beschaffungen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden – detaillierte Informationen, Faktenblätter, weitere Vorlagen sowie Checklisten zum Beschaffungsprozess in allen Kantonen sowie auf Bundesebene zu finden. TRIAS enthält zudem viele nützliche Hinweise zu diversen Aspekten in einem Ausschreibungsverfahren.

Die Schneider Rechtsanwälte AG steht Ihnen bei der Anwendung des revidierten Submissionsrechts des Kantons Zürich und allgemein für alle Fragen rund um das öffentliche Beschaffungswesen gerne zur Verfügung. Sie können bei Bedarf an Unterstützung im Gebrauch der aktualisierten Vorlagen des Kantons Zürich gerne mit uns Kontakt aufnehmen (ra @ schneider-recht.ch). Auch erstellen wir für Sie massgeschneiderte Ausschreibungsvorlagen oder bei einer aktuell anstehenden Ausschreibung individuell ausgestaltete Ausschreibungsunterlagen.