Öffentliches Beschaffungsrecht

Vergaberecht, öffentliches Beschaffungswesen oder Submissionsrecht: Egal wie Sie es benennen, öffentliche Ausschreibungen sind eine unserer Kernkompetenzen.

Das öffentliche Beschaffungsrecht ist ein Gebiet des Verwaltungsrechts, das sowohl für die öffentliche Hand als auch Unternehmen sehr wichtig ist. Die Schneider Rechtsanwälte AG berät und vertritt Vergabestellen, Gemeinwesen und Anbieter bei sämtlichen Fragen des Submissionsrechts, insbesondere:

  • Klärung der anwendbaren Rechtsgrundlagen (Staatsvertragsbereich/Nichtstaatsvertragsbereich); kantonales Vergaberecht oder Bundesbeschaffungsrecht

  • Geltungsbereich des Vergaberechts (subjektiver und objektiver Geltungsbereich)

  • Art des Vergabeverfahrens (freihändige Vergabe/Direktvergabe, Einladungsverfahren, selektives Verfahren, offenes Verfahren)

  • Berechnung der massgebenden Schwellenwerte

  • Begleitung und Durchführung von Projekt-/Architekturwettbewerben sowie Studienaufträgen

  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und sämtlicher Ausschreibungsdokumente

  • Begleitung im Submissionsverfahren

  • Vertretung bei Submissionsbeschwerden

  • Hilfestellung bei der Redaktion von Verfügungen (Zuschlag, Ausschluss, Abbruch, etc.)

  • Beratung bei Widerruf einer Zuschlagsverfügung sowie Abbruch des Vergabeverfahrens

  • Rechtsmittel / Submissionsbeschwerden / Stellungnahmen (Präqualifikation/Ausschluss/Zuschlag)

  • Erstellung von Gutachten zu diversen Fragen (z.B. Unterstellung Vergaberecht)